Prüfung von Flurförderzeugen

Inspektion von Flurförderzeugen nach DGUV V 68 / FEM 4.004 (ehemals UVV oder BGV)

Wer in Deutschland Flurförderzeuge (FFZ) betreibt und einsetzt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese mindestens jährlich auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen beziehungsweise überprüfen zu lassen. Denn ein gefahrloser Betrieb von FFZ ist nur durch die Sicherstellung eines einwandfreien technischen Zustands möglich.

Die SNI-Nord GmbH führt die wiederkehrende Prüfung für Flurförderzeuge nach DGUV V 68 (ehemals UVV- oder BGV-Prüfung) fachgerecht und kompetent durch – herstellerunabhängig und deutschlandweit!

Unsere sachkundigen Mitarbeiter übernehmen die Inspektion von Hubwagen, Staplern und anderen Flurförderzeugen nach FEM 4.004 inklusive Dokumentation und Ausstellung des Prüfnachweises. So unterstützen wir Sie dabei, die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Wer ist zur Prüfung von Flurförderzeugen verpflichtet?

Gemäß §§ 9 und 37 der DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27) in der Fassung vom 1. Januar 1997 sind sowohl der Fahrer des Flurförderzeuges als auch der Unternehmer als Betreiber in der Pflicht. Der Fahrer muss das FFZ täglich vor Einsatzbeginn und während des Betriebes auf sicherheitsrelevante Mängel prüfen und eventuelle Mängel melden. Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, sämtliche Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, vor dem Weiterbetrieb des Flurförderzeugs zu beheben.

Wie häufig muss ein Sachkundiger Flurförderzeuge prüfen?

Als Unternehmer sind Sie nach § 37 ff. DGUV V 68 dazu verpflichtet, alle Flurförderzeuge sowie alle Anbaugeräte und Sicherheitseinrichtungen für Flurförderzeuge in Schmalganglagern im Abstand von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Handeln Sie vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen von § 9 Abs. 2 oder §§ 37, 38 DGUV V 68 zuwider, sind Geldbußen von bis zu 10.000 Euro möglich. Im Schadensfall, wenn zum Beispiel bei einem Unfall Personen zu Schaden kommen, drohen zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen. Auch Versicherer verlangen, dass die Rechtsvorschriften eingehalten und die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.

Die regelmäßige Inspektion von Gabelstaplern, Hubwagen und anderen Flurförderzeugen inklusive Dokumentation und Prüfnachweis liegt somit im Eigeninteresse eines jeden Unternehmers.

Was wird bei der FFZ-Inspektion geprüft?

Die DGUV V 68 schreibt die wiederkehrende Prüfung für Flurförderzeuge mindestens im Jahresrhythmus vor. Früher war die Inspektion als UVV- oder BGV-Prüfung bekannt, heute wird sie einheitlich nach FEM 4.004 durchgeführt und dokumentiert. Dabei wird zwischen der kleinen und der großen Prüfung unterschieden.

Umfang der kleinen Prüfung

Die kleine Prüfung muss alle 500 bis 600 Betriebsstunden erfolgen. Besichtigt und geprüft werden dabei:

  • Gabeln
  • Bolzen
  • Fahrgestell
  • Ketten

Umfang der großen Prüfung

Die große Prüfung muss nach 2.000 bis 2.400 Betriebsstunden oder zumindest jährlich erfolgen und umfasst das gesamte Flurförderzeug inklusive seiner Ausrüstung. Insgesamt werden etwa 100 sicherheitsrelevante Kriterien geprüft und dokumentiert, darunter:

  • Lenkung
  • Bremsen
  • Bedienelemente
  • Räder
  • Antrieb
  • hydraulische Anlage
  • Hubgerüst
  • Hubketten
  • Lastaufnahmemittel
  • Fahrerschutzdach
  • Sitz & Haltegriffe für Mitfahrer
  • Beleuchtungsanlage
  • Beschilderung
  • Anhängervorrichtung
  • Traglastdiagramm

Wie wird die FFZ-Prüfung nachgewiesen?

Nach DGUV V 68 ist eine schriftliche Dokumentation der Prüfung notwendig. Ein entsprechender Prüfnachweis sollte zu jedem Zeitpunkt einsehbar sein. Damit Sie die wiederkehrenden Prüfungen nachweisen können, dokumentieren wir die Prüfung Ihrer Flurförderzeuge und stellen Ihnen einen entsprechenden Prüfnachweis aus.

Unsere sachkundigen Mitarbeiter übernehmen auch bei Ihnen die Wartung und Inspektion von Hubwagen, Staplern und anderen Flurförderzeugen. Vereinbaren Sie telefonisch (04431 7482748), per Mail (info@sni-nord.de) oder bequem online einen Termin!

SNI-Nord: erfahrene UVV-Prüfer

Wenn es um die jährlich wiederkehrenden UVV-Prüfungen geht, sind wir Ihr zuverlässiger und erfahrener Partner: Neben der Prüfung von Flurförderzeugen gehören zum Beispiel auch die Prüfung von Leitern und Tritten sowie die Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren zu unserem Service.

  • Dank deutschlandweiter Servicepoints sind wir schnell und flexibel bei Ihnen vor Ort
  • Unsere Prüfer führen die Prüfung fachgerecht, kompetent und herstellerunabhängig durch
  • Die Prüfung erfolgt zuverlässig und normgerecht nach DGUV V 68 / FEM 4.004
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